Zur allgemeinen Beachtung
ACHTUNG! Nennschluß ist jeweils 3 Wochen vor Prüfungsbeginn.
Die Nennungen sind begrenzt. Da das Wildvorkommen variiert, fragen Sie bitte vor der Anmeldung beim Prüfungsleiter die Kapazitäten ab. Bei Überschreitungen der begrenzten Nennungen haben Mitglieder und KlM Vorrang.
Die aktuellen Nenngelder können Sie HIER herunterladen ->
Die Nennungen sind auf Formblatt 1 zusammen mit einer Kopie der Stammtafel bei dem Suchenleiter bis zum Nennungsschluß einzureichen. Sie gelten nur bei gleichzeitiger Überweisung des Nenngeldes auf das Konto der Landesgruppe:
IBAN DE11 2595 0130 0035 0982 94 (Sparkasse Hildesheim) BIC NOLADE21HIK
Rabatte werden ausschließlich für eigene Mitglieder unserer Landesgruppe gewährt, alle anderen zahlen das volle Nenngeld.
Bringen Sie bitte zu den Prüfungen folgende Unterlagen mit:
— Original Stammtafel
— Impfausweis
— Überweisungsbestätigung
— gültigen Jagdschein
ACHTUNG! Nennschluß ist jeweils 3 Wochen vor Prüfungsbeginn.
Nenngelder sind Reuegelder und werden nicht zurückerstattet.